Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes und Beratung und Unterstützung bei der Implementierung eines geeigneten Datenschutzkonzeptes.

„Datensparsamkeit“ ist ein wesentliches Element der Verordnung. Unternehmen/Einrichtungen dürfen nur Daten ihrer Kunden bzw. Nutzer erfassen, die für einen jeweiligen Zweck benötigt werden. Ferner bestehen umfassende Dokumentationspflichten bezüglich Datenspeicherung und -verarbeitung.

Unsere Dienstleistung im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Vorgaben der DSGVO besteht aus:

  • Erfassung Ihrer Anforderungen
  • Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme
  • Durchführung einer Schwachstellenanalyse
  • Ausarbeitung von priorisierten Handlungsempfehlungen
  • Erstellung von Richtlinien bzw. Leitlinien
  • Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Erstellung des Datenschutzberichtes
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Durchführung des Datenschutzaudits
  • Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes

In Bereichen des Gesundheitswesens wird das Vorgehen entsprechend angepasst, vor allem im Hinblick darauf, dass es sich bei Gesundheits-/Krankendatendaten um besonders sensible Informationen handelt.

Erfahren Sie mehr.

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