Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes und Beratung und Unterstützung bei der Implementierung eines geeigneten Datenschutzkonzeptes.
„Datensparsamkeit“ ist ein wesentliches Element der Verordnung. Unternehmen/Einrichtungen dürfen nur Daten ihrer Kunden bzw. Nutzer erfassen, die für einen jeweiligen Zweck benötigt werden. Ferner bestehen umfassende Dokumentationspflichten bezüglich Datenspeicherung und -verarbeitung.
Unsere Dienstleistung im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Vorgaben der DSGVO besteht aus:
- Erfassung Ihrer Anforderungen
- Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme
- Durchführung einer Schwachstellenanalyse
- Ausarbeitung von priorisierten Handlungsempfehlungen
- Erstellung von Richtlinien bzw. Leitlinien
- Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Erstellung des Datenschutzberichtes
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Durchführung des Datenschutzaudits
- Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes
In Bereichen des Gesundheitswesens wird das Vorgehen entsprechend angepasst, vor allem im Hinblick darauf, dass es sich bei Gesundheits-/Krankendatendaten um besonders sensible Informationen handelt.
Erfahren Sie mehr.
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